Vermietung der Rauschenberghütte
Zuständig ist der Hüttenwart Hr. Wolfgang Dauletiar, Tel. 06462 - 40101 oder 0160-94151636.
Bei Fragen oder Besichtigungswunsch können sie sich gerne an uns wenden.
Klicken sie auf den Kalender,dort können sie sich einen Überblick über die bereits vergebenen Termine verschaffen, oder einfach nachschauen, ob die Hütte an ihrem Wunschdatum noch frei ist.
Dieser erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Termine sind generell persönlich oder per Telefon mit dem Hüttenwart abzusprechen.
Bilder und Ausstattung der Hütte können sie unter dem Menüpunkt " Ausstattung" einsehen.
Hier können sie den aktuellen Mietvertrag als pdf-Dokument ansehen
Hier einige Punkte, die bei Miete zu beachten sind, und die Anfallenden Kosten :
Untervermietungen an dritte Personen sind nicht zulässig.
1.
Die Miete der
Hütte beträgt für den 1. Tag 100 Euro und für jeden weiteren Tag 50 Euro. Inklusive
sind die Kosten für Strom und Wasser, sowie die Gerätschaften unter Punkt 2.
2.
Die kostenlose
Benutzung des Außengrills, max. 10 Bierzeltgarnituren, der
Gastro-Kaffeemaschine (für bis zu 100 Tassen), sowie der Windschutzplanen am
Freisitz ist rechtzeitig mit dem Hüttenwart abzusprechen
3.
Es ist eine
Kaution in Höhe von 150 Euro bar zu leisten. Miete und Kaution sind dem
Hüttenwart bei Schlüsselübergabe zu zahlen. Der Mieter erhält dafür eine
Quittung.
4.
Die Rückgabe
der Hütte hat generell am Folgetag bis 11.00 Uhr in gereinigtem, geputzten und ordentlichem
Zustand zu erfolgen. Änderungen der Rückgabezeit bedürfen einer schriftlichen
Bemerkung durch den Hüttenwart. Werden keine Beanstandungen festgestellt, zahlt
der Hüttenwart die Kaution zurück.
5.
Bei
eingetretenen Schäden oder verunreinigter Hütte wird die Kaution einbehalten.
Eine Nachreinigung wird durch eine vom Vermieter beauftragte Putzfrau durchgeführt.
Übersteigen die Schäden den Kautionsbetrag, haftet der Mieter für die darüber
hinausgehenden Kosten, unterschreiten die Kosten den Kautionsbetrag, wird die
Differenz an den Mieter ausbezahlt.
6. Durch Vertragliche Bindung seitens des Vereins müssen alle Getränke von der
Firma Christian Omar, Hüttenweg 4, 35075 Gladenbach-Mornshausen, Tel.
06462/6066 bezogen werden. Wichtig : Ob in Flaschen oder vom Fass, es darf nur Licher-Bier
ausgeschenkt werden. Bei Nichtbeachtung dieser Regelung kann der Mieter
Schadenersatzpflichtig gemacht werden !
7.
Nicht in der Miete inbegriffen und daher vom Mieter
mitzubringen sind: Brennstoffe für den Kachelofen, Reinigungsmittel,
Toilettenpapier, Seife, Handtücher, Abtrockentücher, Musikanlage, usw.
8.
Müllsäcke
werden vom Vermieter gestellt. Für die Entsorgung des Mülls ist immer der
Mieter zuständig.
9.
Für beschädigte
oder fehlende Gläser, Besteckteile oder Geschirrteile ist ein Betrag von 1 Euro je Stück zu zahlen.
Für beschädigte oder fehlende Aschenbecher
ist ein Betrag von 2 Euro je Stück zu zahlen
10.
Die Absage
einer Vermietung muss mindestens 14 Tage vorher erfolgen. Geschieht dies nicht
oder später, so hat der Mieter einen Unkostenbeitrag von 30,- € zu zahlen. Falls die Schutzhütte auf behördliche
Anordnung gesperrt wird (Waldbrandgefahr bei extremer Trockenheit), so muss die
Vermietung seitens des Vereins abgesagt werden. Hierbei kann der Mieter
keinerlei Ansprüche gegen den Verein geltend machen.
11.
Die
Gefahrenabwehrverordnung gegen Lärm ist zu beachten, Auszüge daraus hängen aus.
Der Mieter hat bei kommerziellen
Veranstaltungen das hessische Nichtraucherschutzgesetz zu befolgen, für
Verstöße, Strafen und Bußgelder ist er alleine Haftbar.
12.
Die
Verantwortung für sämtliche Sach- und Personenschäden auf dem Gelände der
Schutzhütte, sowie Winterdienst, geht
zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe auf den Mieter über und endet für ihn mit
der Rückgabe des Schlüssels.
Die Kosten der Vermietung für Vereinsmitglieder erfragen sie bitte direkt bei Hr. Dauletiar, Tel. 40101
Zusätzliche Gerätschaften können bei Bedarf mitgenutzt werden : Kaffeemaschine für bis zu 100 Tassen, Sitzgarnituren (Kirmesbänke) und Tische, Schwenkgrill für Außenbereich, Windschutzplanen am Freisitz